• Eine Erbverzichtserklärung zu Lebzeiten erleichtert vieles.

    Ausgangslage: Ein geschiedener Rechtsanwalt erkrankt im Alter von 61 Jahren an einer unheilbaren Krankheit. Die Lebenserwartung wird auf wenige Wochen prognostiziert. Er hat zwei Geschwister und seine Eltern leben ebenfalls noch. Er möchte jedoch seine Lebenspartnerin begünstigen, obwohl diese Partnerschaft bisher eher locker war. Drei Viertel seines Vermögens liegen in der 2. Säule.

    Die Lösung: Wir raten unserem Kunden zu verschiedenen Massnahmen: Die pflichtteilgeschützten Eltern unterzeichnen einen Erbverzicht, den wir für ihn formulieren. Als Sofortmassnahme setzt er seine Lebenspartnerin als Alleinerbin ein und heiratet sie wenige Wochen später.

    Entgegen der ersten Diagnose geniesst er sein Leben auch zwei Jahre danach in vollen Zügen gemeinsam mit seiner Ehefrau, die ihm die bestmögliche Pflege bietet.

    Benötigen auch Sie rasche und unkomplizierte Hilfe in einer kniffligen Erbsituation? Wir stehen Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite.

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