• Die richtige Gesellschaftsform eines Unternehmens ist bei der Nachfolgeplanung finanziell interessant.

    Ausgangslage: Ein 63-jähriger Arzt befasst sich mit der Nachfolgeplanung für seine Praxis. Er bittet uns darum, eine Praxisbewertung durchzuführen. Im Vorgespräch erfahren wir, dass er die Praxis vor drei Jahren in eine GmbH umgewandelt hat. Zuvor war die Praxis ein Einzelunternehmen, der Arzt war selbstständig erwerbend. Für den Verkauf der Praxis wäre die alte Gesellschaftsform als Einzelunternehmen finanziell attraktiver gewesen.

    Die Lösung: Leider konnten wir keine Korrekturen mehr vornehmen, da die Umwandlung zur GmbH vollständig vollzogen war. Wir konnten dem Arzt jedoch aufzeigen, dass er mit dem Einzelunternehmen einen finanziellen Vorteil gehabt hätte. Der höhere, realistische Verkaufspreis hätte ihm innerhalb von drei Jahren einen finanziellen Vorteil in der Höhe von 75’000 Franken (nach Steuern) gebracht.

    Holen Sie unsere Meinung ein, bevor Sie Ihre Gesellschaftsform ändern. Wir klären Ihre Bedürfnisse und zeigen Ihnen die verschiedenen Wege und deren Konsequenzen auf.

  • Die Arztpraxis an den Sohn verschenken? – Es gibt finanziell interessantere Lösungen.

    Ausgangslage: Der Nachfolger für die Praxis ist gefunden: Ein Arzt möchte seine Praxis seinem Sohn kostenlos übergeben, ihm die Praxis also schenken. Dieses Vorhaben ist finanziell nicht interessant.

    Die Lösung: Wir raten dem Arzt, seine Praxis schätzen zu lassen. Aufgrund der Schätzung wird ein Verkaufspreis von 200’000 Franken vereinbart.

    Finanziell ist ein Verkauf für beide Parteien interessant: Der Vater profitiert ab seinem 55. Altersjahr von einer bevorzugten Besteuerung (im Kanton Solothurn beispielsweise mit einer Steuerbelastung von lediglich rund 10 %).

    Der Sohn kann den Kaufpreis über die Abschreibungen vollumfänglich steuerlich geltend machen. Bei den AHV-Beiträgen egalisieren sich die Mehraufwendungen des Vaters und die Einsparungen beim Sohn. Das Einsparungspotenzial nach Steuern liegt bei 60’000 Franken.

    Haben auch Sie eine Frage zur Nachfolge in Ihrer Praxis? Dann kontaktieren Sie uns und lassen Sie sich beraten.

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